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Blade1972
Erstellt: 22:13 am 1. März 2006
Zitat von Romek um 22:05 am März 1, 2006 ich finde nicht, dass es üblich ist. du hast das recht dein gerät repariert wieder zu bekommen, oder halt ein neues. jetzt stimmt doch die sn-nummer nicht mehr mit der rechnung überein, oder ? wenn das so ist, dann kannst du einen garantiefall nicht mehr bei k&m reklamieren. die sagen dir dann bestimmt, dass das nicht das gerät ist. ich würde dem nachgehen und verlangen, dass die es in die rechnung reinschreiben, oder dir deinen brenner bzw ein neues geben.
Deshalb muß die "neue" S/N auch auf dem Rep. Beleg vermerkt sein. Bei MF bekommt das per PDF, bei Atelco per Papier zur Not auch mit Kugleschreiber und Unterschrift. Darauf sollte man dann schon bestehen bzw en schriftlichen oder elektronischen Nachweis bekommen. Allerdings hast du bei Garantie bzw Gewährleistungs Ansprüchen kein Recht auf ein Neugerät. Selbst wenn das Teil erst en Monat alt ist. Stichwort "W.U.M.S"
Romek
Erstellt: 22:05 am 1. März 2006
ich finde nicht, dass es üblich ist. du hast das recht dein gerät repariert wieder zu bekommen, oder halt ein neues. jetzt stimmt doch die sn-nummer nicht mehr mit der rechnung überein, oder ? wenn das so ist, dann kannst du einen garantiefall nicht mehr bei k&m reklamieren. die sagen dir dann bestimmt, dass das nicht das gerät ist. ich würde dem nachgehen und verlangen, dass die es in die rechnung reinschreiben, oder dir deinen brenner bzw ein neues geben.
kammerjaeger
Erstellt: 22:04 am 1. März 2006
Sie sind nur verpflichtet, Dir ein dem Alter entsprechendes, funktionierendes Ersatzgerät zu schicken, das muß nicht neu sein. Findest Du bei Platten auch oft, da werden reparierte Platten gerne mit dem Aufdruck "Refurbished" versehen. Solange die Funktion nicht beeinträchtigt ist und keine deutlichen Kratzer vorne sichtbar sind, wirst Du da nix machen können...
Paschka
Erstellt: 21:18 am 1. März 2006
hmm also meistens werden die geräte ausgetauscht, sei es nun der händler (k&m), der großhändler oder benq selbst. es kann aber auch vorkommen das geräte repariert werden und dann wieder zurück geschickt. das wird bei bildschirmen eigentlich so gut wie immer gemacht. wenn das gerät allerdings schon an der blende (rest ist wayne) zerkratzt ist würd ich nochma zu den jungs bei k&m gehn und das reklamieren.
mfg
Paschka
SoulReaver
Erstellt: 20:51 am 1. März 2006
Servus!
Ich hab nen Benq DVD-Brenner. Der wollte nicht mehr so, wie ich das wollte. Also hab ich ihn zu K&M gebracht und die haben den eingeschickt. Heute habe ich ihn wieder abgeholt und mich erstma gefreut, das es nen Austausch gab Meiner war von Mai 05, auf dem jetzt steht Oktober 05! Allerdings hab ich ihn mir daheim genauer angesehen und es sind einbauspuren am Gehäuse! Dann hat die Schublade jetzt Kratzer!!!!!
Ist das üblich? Das ein Austauschgerät ein Gebrauchtes ist? Soll ich den einfach nochma abgeben? Oder an Benq ne Mail schreiben? Was macht man denn in so nem Fall?
Thx!
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