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Beitragsrückblick für Rückgaberecht ? (die neuesten Beiträge zuerst)
Eisenblut Erstellt: 23:39 am 8. Sep. 2003
Wobei die Auschlüsse von bestimmen Produktgruppen per AGB fast nie wirksam sind, aber die meisten Anwälte werden den Klageweg wegen einem Teil von 200,-€ nicht beschreiten wollen. Wenn der Einsatz das Produkt wesensentscheidend ändert wie bei einer Druckpatrone oder der von ErSelbst angeführten WLP, ist Rückgabe natürlich ausgeschlossen. Wenn jedoch die Auktion "von Privat" erfolgt, der Verkäufer aber einige hundert Bewertungen hat, kann man mit einem Hinweis, das man beim Finanzamt wegen dieser Geschäftstätigkeit nachfragen möchte, doch erstaunliches erreichen.
ErSelbst Erstellt: 22:11 am 7. Sep. 2003
Die 2 Wochen gibt es NUR bei Firmen - und da nur, wenn das betreffende Teil nur zum Testen eingebaut wurde und sofort wieder ohne großen Wertverlust verkauft werden kann ... Also bei ner bestellten Tube Wärmeleitpaste, die nur getestet und für schlecht befunden wurde haste kein Recht auf Rücknahme, bei ner Grafikkarte oder ner CPU (wird manchmal aner in den AGBs extra ausgeschlossen) schon
Hitman Erstellt: 19:01 am 7. Sep. 2003
Sinngemäß 2 Wochen rückgaberecht auf alle Internetkäufen. Ob das so stimmt weiss ich nicht. Glaube aber schon. Wenn aber darauf hingewiesen wird das etwas defekt ist, sein könnte, dann eher nicht.
Sp3Xe Erstellt: 18:02 am 7. Sep. 2003
Hallo,
ich wollte nur wissen ob ich immer ein Rückgaberecht habe, wenn ich z.b was bei ebay kauf ??

Danke
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